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Periodische Überwachung und Wartung der Anlagen
Der Betreiber ist verpflichtet, jährlich seine Anlagen auf die störungsfreie Arbeitsweise und Funktion zu prüfen, sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Durch den Abschluss eines qualifizierten Wartungsvertrages mit uns werden die vorstehenden Auflagen erfüllt.
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